Privatversicherungen und Beihilfestellen
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von der überwiegenden Anzahl der privaten Krankenversicherungen und von der Beihilfe erstattet. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Hier ein Auszug:
Psychotherapie
Einzelgespräch 50 Min. | 870 (2,8) | 122,40€ |
Psychotherapie
Einzelgespräch mit erhöhtem Aufwand | 870 (3,5) | 153,00€ |
Erhebung
biographischer Anamnese (Zu Beginn der Therapie einmalig) | 860 (2,8) | 150,15€ |
Diagnostik
/ Auswertung Fragebögen | 857 | 16,90€ |
Therapieantrag
einmalig | 808 (3,5) | 81,60€ |
Beratung
per Telefon und E-Mail | 1 oder 3 (je nach Aufwand) | Zwischen 10,71€
und 30,60€ |
Die Beihilfe sowie die private Krankenversicherung übernehmen in der Regel zunächst die Kosten für die ersten Sitzungen (probatorische Sitzungen). Nach einem entsprechenden Antrag werden auch die weiteren Kosten für die Psychotherapie übernommen, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (2,8 bis 3,5-fach bzw. 122,40 € bis 153,00 €) den üblichen 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.
Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte
Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen können entsprechend §13 Abs. 3 SGB V die Kostenerstattung für Psychotherapie beantragen. Kann im Falle einer psychischen Erkrankung die Krankenkasse keinen Therapieplatz bei einem Vertragstherapeuten in zumutbarer Zeit anbieten, unterstütze ich gerne bei der Beantragung. Die Kosten für das Erstgespräch werden dabei anteilig in Rechnung gestellt (67,03€).
SelbstzahlerInnen
Bei SelbstzahlerInnen wird das Honorar im Einzelfall in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.