Privatversicherungen und Beihilfestellen
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von der überwiegenden Anzahl der privaten Krankenversicherungen und von der Beihilfe erstattet. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Beihilfe sowie die private Krankenversicherung übernehmen in der Regel zunächst die Kosten für die ersten Sitzungen (probatorische Sitzungen). Nach einem entsprechenden Antrag werden auch die weiteren Kosten für die Psychotherapie übernommen, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
 
Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte
Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen können entsprechend §13 Abs. 3 SGB V die Kostenerstattung für Psychotherapie beantragen. Kann im Falle einer psychischen Erkrankung die Krankenkasse keinen Therapieplatz bei einem Vertragstherapeuten in zumutbarer Zeit anbieten, unterstütze ich gerne bei der Beantragung.
 
SelbstzahlerInnen
Bei SelbstzahlerInnen wird das Honorar im Einzelfall in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.